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LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 231/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch auf weiteres Verletztengeld; Anrechnung des Arbeitseinkommens eines Gesellschafters auf das Verletztengeld für die Zeit der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit; Keine Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise; Keine Einordnung der monatlichen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf weiteres Verletztengeld; Anrechnung des Arbeitseinkommens eines Gesellschafters auf das Verletztengeld für die Zeit der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit; Keine Erforderlichkeit einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise; Keine Einordnung der monatlichen ...
Verfahrensgang
- SG Oldenburg, 15.04.2002 - S 7 U 212/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 231/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 14.12.1995 - 2 RU 41/94
Ruhen des Verletztengeldes eines freiwillig unfallversicherten …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 231/02
Im streitigen Zeitraum hat er Arbeitseinkommen aufgrund seiner selbstständigen Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH (vgl. dazu BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995 - 2 RU 41/94 = BSGE 77, 169) in Höhe von kalendertäglich 256, 66 DM (monatliches Nettoentgelt 7.699,94: 30) erhalten, so dass lediglich ein Anspruch von 10, 01 DM pro Tag bestand. - BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 135/74
Zur Widerrufbarkeit von Anordnungen Wegfall der Anspruchsgrundlagen
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 231/02
Ein sozial-rechtlicher Herstellungsanspruch setzt aber voraus, dass er auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet ist, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger pflichtgemäß verfahren wäre (BSG, Urteil vom 25. März 1976 - 12/7 RAr 135/74 = BSGE 41, 260). - BSG, 23.08.1973 - 2 RU 238/72
Unternehmer - Freiwillig Versicherter - Arbeitskraft - Ausfall - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 04.08.2003 - L 6 U 231/02
Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 23. August 1973, BSGE 36, 133 ff., ergibt sich keine für den Kläger günstigere Beurteilung.